Insgesamt beschränkt sich die Strategie wie auch das Gesetz zu stark auf die ICT-Harmonisierung und die Digitalisierung einzelner Behördenleistungen. Die digitale Transformation der Verwaltung geht jedoch darüber hinaus. Wichtige Aspekte wie die Nutzung digitaler Möglichkeiten für eine Stärkung der Partizipation der Bevölkerung an der Gestaltung der Politik und Gesellschaft, die Sensibilisierung und Befähigung der Mitarbeitenden und auch der Bevölkerung oder die Frage der Datenhoheit der Bürger und Bürgerinnen fehlen.
Die Grünliberalen haben in Ihrer Vernehmlassungsantwort deshalb folgende Vorschläge gemacht:
Stärkung der Partizipation
Das Gesetz sollte um einen Artikel ergänzt werden, welcher den Grundsatz festhält, dass der Kanton Bern die Möglichkeiten der digitalen Transformation dazu nutzt, die Partizipation der Bevölkerung an der Gestaltung der Politik und Gesellschaft zu stärken.
Sensibilisierung und Befähigung
Das digitale Primat in Artikel 5 soll um einen Grundsatz zur Sensibilisierung und Befähigung der Bevölkerung bezüglich digitaler Anwendungen ergänzt werden.
Case-Orientierung und Once-Only Prinzip
Bürgerinnen und Bürger sollen für alle nötigen Verwaltungstätigkeiten, welche mit einem Anliegen verbunden sind, alles aus einer Hand erhalten, wobei diejenigen Dienstleistungen zu digitalisieren sind, bei denen dies möglich ist. Zudem soll der Kanton darauf hinwirken, dass Daten auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene nur einmal erhoben werden.
Vertrauen der Bevölkerung und Datenhoheit
Bürger und Bürgerinnen sollen die Möglichkeit haben, alle von ihnen gespeicherten Daten auf einer Plattform (z.B. BE-Login) abzurufen und einzusehen.
Anknüpfung an nationale E-Government-Lösungen
Digitale Portale des Kantons sollen an nationale und interkantonale Portale angeknüpft sein (z.B. EasyGov des Bundes).
Open Source und Unabhängigkeit von Tech-Riesen
Die Software des Kantons unterliegt besonders hohen Anforderungen betreffend Transparenz. Deshalb soll beim Verkehr mit Behörden prioritär Open-Source-Software zum Einsatz kommen. Die Nutzung digitaler Leistungen darf nicht zur Nutzung intransparenter Software zwingen.
Die Digitalisierung darf nicht einseitig zu Mehrausgaben führen
Das digitale Primat bedingt, dass mit dem Ausbau der neuen digitalen Möglichkeiten auch schrittweise veraltete, analoge Angebote abgebaut werden und Synergien besser genutzt werden. Nur so können teure und ineffiziente Parallelstrukturen verhindert werden.