Das Gesetz ermöglicht mit der Ausdehnung der Ausnahmeregelung auf die öffentlichen Feiertage die gewünschte Liberalisierung.
Die Ausnahmen sollten im ganzen Kanton unbürokratisch und ähnlich gehandhabt werden. Dafür wäre ein einfacher Leitfaden zur Bewilligungspraxis für die Gemeinden hilfreich.