Freitag, 29. April 2016

Die Grünliberalen begrüssen die Änderung des Abfallgesetzes

Die Grünliberalen erachten es als angebracht, das aktuelle Abfallgesetz punktuell anzupassen und zu ergänzen. Eine klare und effiziente Regelung zur Sanierung der Schiessanlagen ist in Anbetracht der grossen Anzahl der noch zu sanierenden Anlagen dringend notwendig. Die Grünliberalen vertreten jedoch klar die Meinung, dass Schiessanlagen nach wie vor nach dem Grundsatz des Verursacherprinzips zu sanieren sind.

Wir sind uns bewusst, dass die Sanierung von Schiessanlagen für einzelne wenige Gemeinden untragbare finanzielle Belastungen verursachen kann. Aus diesem Grund stellt sich die glp hinter die vorgeschlagene Härtefallregelung. Nur wo die Betreiber (Verursacher) einerseits nicht in der Lage sind, diese Kosten zu übernehmen oder andererseits gar nicht mehr bestehen, soll der Abfallfonds die Restkosten übernehmen. Dies bedeutet, dass die Schützenvereine stark gefordert sein sollen. Da die Anzahl der zu sanierenden Anlage hoch ist, erachten es die Grünliberalen als sinnvoll, die Abfallabgabe zu erhöhen.

Für uns Grünliberale hat das Thema Littering ganz grundsätzlich eine hohe Priorität. Wir begrüssen, dass sich der Kanton für die Bekämpfung von Littering einsetzen will. «Wir würden es begrüssen, wenn nicht jede Gemeinde einzeln, sondern der Kanton eine einheitliche Litteringgebühr prüfen würde. Im Übrigen ist momentan der Bund daran, dies gesamtschweizerisch umzusetzen, was wir natürlich sehr begrüssen», meint der Burgdorfer glp-Grossrat Christoph Grimm.