Mittwoch, 15. August 2018

Änderung Bergregalgesetz

Die Grünliberalen begrüssen die vorliegende Gesetzesänderung des Bergregalgesetzes vollumfänglich.

Es ist sinnvoll, diese Gesetzeslücke zu schliessen und auch Steine und Erden im Untergrund dem Bergregalgesetz zu unterstellen. Dass dabei auch gleich die Fragen bezüglich einer "Nachnutzung" der Hohlräume zu Deponierungszwecken geklärt werden, erachten die Grünliberalen als zielführend, ebenso wie die Art und Weise, wie dies gemacht wird.