Donnerstag, 29. August 2019

Medienmitteilung Wiederherstellung des Wählerwillens

Nach dem Rücktritt bei der Grünen Partei, fordern die Grünliberalen den kurz nach den Wahlen aufgrund eines Parteiübertrittes verlorenen Stadtratssitz zurück. Der Gemeinderat hat den Antrag abgelehnt, weil die Wahlordnung der Stadt Thun explizit nur ein "Nachrücken" ab der gleichen Liste vorsieht. Nur wenn der Abtrünnige selber zurücktreten sollte, erhält die glp ihren Sitz zurück.

Die Wahlen ins Parlament in der Stadt Thun werden nach dem Proporz durchgeführt. Das bedeutet, dass die Parteien aufgrund der erreichten Wählerstärke vertreten sind.

Bei den Stadtratswahlen 2018 konnten die Grünliberalen der Stadt Thun mit einem Stimmenanteil von rund 7.5% drei Sitze gewinnen. Unmittelbar nach den Wahlen ging ein Sitz durch den unerwarteten Übertritt von Thomas Rosenberg zur Grünen Partei verloren. Seither ist die Grüne Partei somit überproportional im Stadtrat vertreten, während die Vertretung der Grünliberalen nicht dem Wählerwillen entspricht. Dies wurde von vielen Wählerinnen und Wählern nicht goutiert und hat dem Vertrauen in die Politik geschadet.

Um die proportionalen Verhältnisse gemäss Wahlresultat wieder herzustellen, hat die Grünliberale Partei beim Gemeinderat beantragt, dass der durch den Rücktritt bei den Grünen freiwerdende Sitz wieder zurück an die Grünliberale Partei geht. ‚Dem Wählerwillen soll wieder entsprochen und das Vertrauen der Thunerinnen und Thuner zurückgewonnen werden‘, begründet der Präsident Norber Fischer diesen Schritt.

Der junge Politiker auf dem ersten Ersatzplatz, Raffael Kummer, ist eine optimale Ergänzung zu den erfahrenen Vertretern der Grünliberalen Partei, Nicole Krenger und Andreas Kübli. Zudem muss die Mittepolitik der Grünliberalen wieder gestärkt werden, damit auch weiterhin Lösungen in den teilweise verhärteten Haltungen der Pol-Parteien möglich sind.

Der Gemeinderat hat den Antrag mit folgender Begründung abgelehnt:

"Der Gemeinderat ist bei der Regelung des Nachrückens an Reglemente und Verordnungen gebunden.
Massgeblich sind Art. 61 StV und Art. 27 Abs. 3 WAV ("Scheidet ein Mitglied des Stadtrates infolge Ablehnung der Wahl, Rücktritts oder Todes vor Ablauf der Amtsdauer aus, so erklärt der Gemeinderat die Ersatzperson der gleichen Liste in der Reihenfolge der erzielten Stimmen als gewählt.")
Da Till Weber auf der Liste der Grünen gewählt worden ist, muss nach seinem Ausscheiden aus dem Stadtrat zwingend eine Person aus dieser Liste nachrücken.
Im Falle einer Demission von Thomas Rosenberg würde demgegenüber automatisch eine Person aus der Liste der GLP nachrücken, obwohl Thomas Rosenberg in der Zwischenzeit die Fraktion gewechselt hat.
Der Gemeinderat hat an seiner heutigen Sitzung die Nachfolge in Kenntnis Eures Antrags geregelt und die nachfolgende Person aus der Liste der Grünen als gewählt erklärt.
Damit hat der Gemeinderat gleichzeitig auch Euer Gesuch abgelehnt."