Dienstag, 29. Oktober 2019

Klimamotionäre lancieren Verfassungsartikel zur CO2-Neutralität bis 2050 in Thun

Die Mehrheit des Stadtrats hat an der letzten Sitzung vom 24. Oktober 2019 griffige Massnahmen zur Erreichung der Klimaziele in der Stadt Thun abgelehnt. Die Hauptinitianten dieses Vorstosses bedauern dies. Bis Ende 2019 werden glp/BDP und SP folgerichtig eine parlamentarische Initiative lancieren, um das Klimaziel der Schweiz auch in der Stadtverfassung zu verankern.

An der Stadtratssitzung vom 24. Oktober 2019 hat der Stadtrat eine Motion versenkt, die ein Reglement zur CO2-Neutralität der Stadt Thun bis 2050 verlangt. Die Motion wurde einzig von den beiden Fraktionen- nämlich der  glp/BDP sowie der SP - einstimmig unterstützt. Dieses Ergebnis ist unbefriedigend. Angesichts der von der Schweiz eingegangenen Verpflichtung im Pariser Abkommen stehen uns grosse Herausforderungen bevor. Dazu müssen auch die Gemeinden ihren Beitrag leisten. Umso wichtiger ist es, dass wir früh damit anfangen und griffige Massnahmen definieren. Die Hauptinitianten der Motion haben die Diskussion im Stadtrat aufmerksam verfolgt. Seitens Gemeinderat und Stadtrat bestanden Bedenken, ob ein Reglement der richtige Weg ist.

 

Die beiden Fraktionen nehmen dieses Anliegen nun auf. Ein verbindliches Ziel ist wichtig. Wir lassen es daher nicht dabei bewenden. Glp/BDP und SP bereiten noch für dieses Jahr eine parlamentarische Initiative vor, die das Ziel der CO2-Neutralität in der Stadtverfassung verankern soll. Die zuständige Sachkommission des Stadtrates wird diese dann behandeln, Interessierte anhören und auch die Meinung des Gemeinderates dazu einholen.

 

Die Klimapolitik wird Einfluss auf unser aller Alltag haben. Verbindliche Ziele sind wichtig. Entsprechend müssen die Vorgaben rechtlich verankert werden. Die bis Ende 2019 eingereichte parlamentarische Initiative wird dies fordern. Auf der anderen Seite lässt dieser Verfassungsartikel dem Gemeinderat den Handlungsspielraum zu entscheiden, wie er das Ziel erreichen will. Das war sein Wunsch, dem damit Rechnung getragen wird. Hinzu kommt, dass ein Verfassungsartikel schlussendlich vors Volk kommt. Das ist genau der richtige Weg in einer so wichtigen Frage. Eine gesamtgesellschaftliche Diskussion ist zwingend und muss auf allen Ebenen stattfinden, was mit einer Volksabstimmung sichergestellt ist.