Freitag, 9. Juni 2023

Wir setzen uns für ein Jugendparlament und mehr Mitbestimmung ein.

Jugendparlament wird Realität! Finanzielle Unterstützung, mehr Mitbestimmung für alle Jugendlichen und eine effiziente Struktur – wir setzen uns für eine starke Jugendstimme in Thun ein!

Die GLP/JGLP begrüßt die Einführung des Postulates in Bezug auf die Einrichtung eines Jugendparlaments in der Stadt Thun und die Entscheidung, die Schaffung eines Jugendparlaments gemeinsam mit dem Amt für Bildung und Sport sowie den Urheberinnen und Urhebern des Jugendpostulats umzusetzen.


Wir stimmen einer Summe von 10'000 CHF für Betriebs- und Projektkosten gemäß RJP Art. 17 zu, bleiben dem JuPa nach Abzug aller Betriebskosten und der Spende an den Dachverband 9`000 CHF übrig, die in Projekte investiert werden könnten. Wir empfehlen jedoch, dass zu Beginn jedes Jahres ein Plan ausgearbeitet wird und dem Gemeinderat vorliegt, um einen Überblick über die Ausgaben und Projekte zu erhalten.

 


Wir fordern die Einführung eines "Jugendvorstoss JuPa", da das JuPa derzeit keine eigenen Instrumente hat, um Vorstöße einzureichen gemäß der aktuellen gesetzlichen Lage RJP Art. 9 ff. Der aktuelle Jugendverstoß richtet sich an Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren und schließt daher JuPa-Mitglieder aus, die älter als 18 Jahre sind. Auch sind junge Menschen
ausgeschlossen, die nicht Wohnsitz in Thun haben. Wir empfehlen die Erweiterung des neuen Jugendverstoßes JuPa, um sicherzustellen, dass alle JuPa-Mitglieder, die dem Verein angehören, unterzeichnen dürfen. Wir schlagen auch vor, die Anzahl der Unterstützer:innen von 40 auf 20 zu senken, um sicherzustellen, dass das JuPa auch mit eigenen Mitteln Verstöße im Stadtrat einreichen kann. Der Jugendverstoß Art. 51a Stadtratsreglement sollte jedoch bestehen bleiben.

 


Wir beantragen, dass das JuPa zu Stadtratsgeschäften mit Jugendbezug im Vorfeld zur Behandlung im Stadtrat schriftlich Stellung nehmen darf. Dies betrifft Vorstösse und Geschäfte des Gemeinderats; thematisch sind zudem alle Geschäfte im Bereich der Nachhaltigkeit (alle Dimensionen) erfasst. Eine Stellungnahme ist dem Antrag des Gemeinderates an den Stadtrat beizulegen. Bei Geschäften im Kompetenzbereich des Gemeinderates mit besonders grosser Relevanz für junge Menschen, ist das JuPa im Vorfeld der Beschlussfassung durch den Gemeinderat von der zuständigen Direktion in geeigneter Form anzuhören.

 


Wir bitten um eine Überprüfung, ob eine Anlaufstelle für das JuPa ausreichend ist. Derzeit ist die OKJA die erste städtische Anlaufstelle und die Stadtkanzlei ist die Vermittlungsstelle für den politischen Betrieb gemäß RJP Art. 14 ff. Wir empfehlen eine schlanke Struktur, wie gefordert, und sehen die Kompetenzen tendenzieller bei der Stadtkanzlei, wodurch die Kommunikation für das JuPa vereinfacht wird. Dadurch könnte die Stelle von zehn Prozent vollständig in einer Abteilung geschaffen werden und der administrative Aufwand würde verringert werden.

 


Wir unterstützen die Entscheidung, die Urheberinnen und Urheber des Postulats P2/2022 beim Aufbau des Thuner Jugendparlaments zu unterstützen und dessen offizielle Einsetzung am 15. September 2023 im Rahmen des Tags der Demokratie vorzubereiten. Die GLP/ JGLP begrüßt die angestrebte Balance zwischen Flexibilität in der Organisation und Stabilität in Bezug auf die
Zusammenarbeit mit der Stadt Thun und auf den langfristigen Bestand des Jugendparlaments.