Dienstag, 16. Juli 2019

Investitionsstau durch Optimierung der Schuldenbremse verhindern

Der Kanton Bern steht vor einem Investitionsstau. Der Regierungsrat plant dagegen einen Fonds, dessen Verfassungsmässigkeit aber sehr umstritten ist. Statt dogmatisch an diesem rechtlich und politisch umstrittenen Projekt festzuhalten, erwarten die Grünliberalen vom Regierungsrat Offenheit für andere Lösungen. Konkret schlagen die Grünliberalen eine gezielte Optimierung der Schuldenbremse vor: Es soll bei Investitionen künftig möglich sein, Finanzierungsüberschüsse aus Vorjahren anzurechnen. Das Ziel, eine Neuverschuldung des Kantons zu verhindern, wird so nicht tangiert, ein Investitionsstau aber verhindert. Grossrat Michael Köpfli wird einen entsprechenden Vorstoss einreichen.

Die Mehrheit der Finanzkommission des Grossen Rates lehnt die Schaffung eines Fonds zur Finanzierung von strategischen Investitionsvorhaben ab, weil dieser die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse umgehe. Statt dogmatisch an diesem rechtlich und politisch umstrittenen Projekt festzuhalten, erwarten die Grünliberalen vom Regierungsrat Offenheit für andere Lösungen.

 

Wie bereits in der Vernehmlassung angeregt, schlagen die Grünliberalen stattdessen eine gezielte Verbesserung der Schuldenbremse vor. Das Ziel der Schuldenbremse muss bestehen bleiben. Der Kanton Bern darf sich nicht neu verschulden. Die Schuldenbremse muss betreffend Investitionen aber mehr Flexibilität erhalten. Konkret muss der betrachtete Horizont über einige Jahre hinweg erfolgen, wie das beispielsweise auch beim Bund der Fall ist.

 

Um dies auch im Kanton Bern zu ermöglichen, muss die Schuldenbremse für die Investitionsrechnung gezielt optimiert werden. Das Ziel, dass der Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen mittelfristig mindestens 100 Prozent zu betragen hat, muss bestehen bleiben. In der Berechnung sollen künftig aber auch Finanzierungsüberschüsse in den Vorjahren berücksichtigt werden. Grossrat Michael Köpfli wird einen entsprechenden Vorstoss im Grossen Rat einreichen. Eine solche Anpassung verhindert einen Investitionsstau genauso effizient wie eine Fondslösung, dies aber ohne Zweifel hinsichtlich der Rechtmässigkeit.